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Die zahlen wirklich nur bei Fehlbildungen, z.b. tuberösen Brüsten und selbst dann nur bei starken Ausprägungen...
Man braucht Gutachten vom Arzt, dass Kostenübernahme medizinisch notwendig ist, von sovielen wie möglich. Frauenarzt, platischen Chirurgen, Hausarzt. Dann ein kurzes Anschreiben an Krankenkasse, dass man Kostenübernahme beantragt. Aber nix von wegen Psyche reinschreiben. Dann bekommt man allenfalls eine Psychotherapie bezahlt..Bei Ablehnung Wiederspruch...Rein körperliche Fakten zählen und da eben nur Fehlbildung oder wenn man Aufgrund von großen Brüsten nachweislich gesundheitliche Probleme hat und selbst dann, sind einige Untersuchungen durch den MDK nötig.
So traurig und frustrierend es auch ist - weil die Haut am Bauch oder die Brüste durch Stillen oder Schwangerschaft hängen, zahlt die KK nicht :(
LG