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sofern du keine Friseurmeisterin bist, brauchst du auf jeden Fall eine Ausnahme bewilligung, egal mit welcher Technik du arbeitest. Als Vorraussetzung diese zu bekommen stet in der Handwerksordnung lediglich, dass du einen Nachweis über deine Kenntnisse und fähigkeiten brauchst, wie dieser NAchweis aussieht, das händelt jede Handwerkskammer anders. Ruf einfach bei deiner zuständigen HAndwerkskammer an, und frage in welcher Weise sie diesen Nachweis möchten.