Wer zahlt
kommt auf das land drauf an. in der schweiz z.b. gehört es zu den leistungen, die die kk übernehmen muss (die info ist 3 jahre alt, ggf. gab es ein neues urteil dazu).
in deutschland muss die kk es eigentlich nicht zahlen, sie tut es aber manchmal teilweise, je nach sozialstatus.
wenn ich kk sage, bedeutet das natürlich immer, dass die gemeinschaft eigentlich dafür aufkommt.
meine unmaßgebliche meinung ist: wer sich einer schönheits-op unterzieht, muss auch bereit sein, die konsequenzen zu tragen.