Da gibts schon Möglichkeiten
nach einigen Paragraphen des BGB kannst du schon klagen, aufgrund "arglistiger Täuschung". Kannst du aber nur tun, wenn du Beweise hast, dass der Verkäufer dir nicht das versprochene Produkt verkauft hat. Aber das ist alles sehr umständlich und ich glaube nicht, dass sich das lohnt. Also ist es schon strafbar. Aber nur wenn du es beweisen kannst.
Ich würde mich aber auch übelst ärgern. Hoff du hast nicht zu eine große Summe für die Haare ausgeben müssen. Verstehe dich zu 100%. Ich habe mittlerweile richtig schiss, was mir für Haare eingesetzt werden. Ich habe zwar vertrauen zu der Dame, aber Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. Wenn ich mir dann in geraumer Zukunft neue Haare selbst besorge, werde ich immer nach einer Probesträhne fragen. Ob die Anbieter das auch machen ist eine andere Sache. Gruß bine.