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Forum / Beauty

Schönheitsop von steuerabsetzen

Letzte Nachricht: 28. Oktober 2008 um 11:22
M
maja_12100221
26.10.08 um 13:16

hallo, ich habe mal gehört das es möglich ist eine schönheitsop von der steuer abzusetzen wenn diese aus beruflichen gründen oder zur verbesserung der auftragslage ist. Also z.B bei Models oder Prostituierten. Stimmt das? was muss dabei beachtet werden? bzw. wie geht man da vor?
diese darf dann wahrscheinlich erst nach anmeldung des gewerbes gemacht worden sein. muss ich sie dann vorher anmelden oder sowas? oder reicht es einfach nur die rechnung einzureichen?

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S
seeta_12660535
28.10.08 um 11:16

Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen
Das Finanzamt möchte ich sehen, daß das abrechnet....

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S
seeta_12660535
28.10.08 um 11:22
In Antwort auf seeta_12660535

Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen
Das Finanzamt möchte ich sehen, daß das abrechnet....

Einzelfälle - aber nicht bei BV
Schönheitsoperationen können steuerlich absetzbar sein

Im Allgemeinen sind die Kosten für eine Schönheitsoperation oder eine Haartransplantation nicht als zwangsläufig anzusehen und somit auch nicht als außergewöhnliche Aufwendungen absetzbar. Jedoch können in bestimmten Ausnahmefällen auch diese Aufwendungen zu den außergewöhnlichen Belastungen gezählt werden. Das geht aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hervor (FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 1983, XI 298/82 E, EFG 1983 S. 500). Bestätigt nämlich ein Arzt physische und psychische Gründe für den kosmetischen Eingriff, stellen die Aufwendungen zwangsläufige Kosten dar.

Im konkreten Fall stellte der kreisförmige Haarausfall, der zu fleckenhaften Löchern im Haarwuchs führte eine Krankheit dar. Wird dafür ein Toupet erworben, so hat dieses die Funktion einer Prothese und die dafür anfallenden Kosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Haartransplantationen sind in den Fällen absetzbar, in denen aufgrund eines fach- oder amtsärztlichen Gutachtens feststeht, dass die Operation aus überwiegend medizinischen Gründen erfolgt ist.

Tipp: Die Chancen auf Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen sind sehr gering, wenn ein ärztliches Gutachten erst nach der Haartransplantation beigebracht wird. Besorgen Sie sich das Gutachten unbedingt vor dem "medizinischen Eingriff".

http://www.banktip.de/rubrik2/15858/Steuertipps-Aussergewoehnliche -Belastungen.html

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