frosti_12907599Na, ganz schön viel Werbung
Na das ist ja ganz schön viel Werbung für den lieben Dr. Heitland. Solche Berichte die hundertfach auftauchen und immer die www.internetadresse.de des Arztes aufzeigen, sind wohl stark zu hinterfragen. :-D
Auch eine feste Preisliste in Deutschland zu veröffentlichen ist fragwürdig und ich weiss gar nicht, ob dies prinzipiell erlaubt ist, da Ärzte in Deutschland nach GOÄ abrechnen müssten und Festpreise eigentlich in dieser Form nicht darstellbar sind, wenn man die Patienten nicht vorher gesehen hat. Dies gilt auch, entgegen aller Glaubensrichtungen für Plastische Chirurgen.
Daher kann ein Arzt eigentlich selten im Voraus genau angeben, was eine Behandlung oder Diagnose kosten wird. In der Honorarrechnung sind die Gebührenziffern und die Steigerungssätze dann genau anzugeben. Pauschalsätze sind daher nicht zulässig. Wer eine Fettabsaugung für 2.500,- Euro oder Brustkorrektur für den Sonderpreis von 4.000,- Euro (bei Plastischen Chirurgen oft zu sehen) anbietet, kommt deshalb mit dem ärztlichen Gebührenrecht in Konflikt.
:-D