niu_12253528Herrje...
Chirurgenstahl als Ersteinsatz??? NEVER!
Stahl kann immer gewisse Mengen Nickel enthalten, was zu Allergien führen kann.
Dementsprechend ist Stahl als Ersteinsatz auch verboten*!!!
Wenn ein Piercer mir Stahl als Ersteinsatz stechen will, dann würde ich schleunigst das Weite suchen!
Und Labret ist natürlich die Form des Piercings, oftmals wird allerdings auch ein Piercing an der Lippe so bezeichnet.
Auf www.wildcat.de gibt's gute und umfangreiche Informationen zum Thema Piercings.
Kann ich sehr empfehlen!
Liebe Grüße, Jenny
* Hier noch ein Auszug aus der Wildcat-Seite:
"Gesetzeslage Chirurgen- bzw. Implantatstahl
Bei der Materialbeschaffenheit von Körperschmuckstücken unterscheidet man grundsätzlich zwischen Materialien die für einen Ersteinsatz (also noch während des Abheilungsprozesses des Piercingkanals und der betroffenen Haut- und Körperpartien) infrage kommen (bzw. erlaubt sind) und denen, die erst nach vollständigem und abgeschlossenem Heilungsprozess Verwendung finden können und dürfen. So ist z.B. Titan für den Ersteinsatz erlaubt und z.B. Chirurgen- oder Implantatstahl nicht. Ganz rigoros wird der Gesetzgeber beim Stichwort Nickel, dessen Anteil ganz exakt in Bezug auf Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse wozu auch Piercingschmuck gehört definiert wird. Erst kürzlich wurde die 7. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung erlassen, mit dem der Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf die Nickelallergie deutlich verbessert wird. Die neuen Testverfahren müssen nach neuen Normen DIN EN1810,1811,12472 durchgeführt werden. Für nickelhaltige Gegenstände, die unmittelbar und längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B. Ohrschmuck, Piercingschmuck, Ringe , Halsketten und Armbänder, wird eine Höchstmenge 0,5 µg Nickel/cm2/Woche für die Freisetzung von Nickel festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Wird Nickel in Mengen abgegeben, die über diesem Höchstwert liegen, so können diese Gegenstände allergische Reaktionen wie z.B. Hautrötungen oder Juckreiz hervorrufen. Bei nickelhaltigem Modeschmuck, der mit einer Lackschicht überzogen ist, darf die Nickelabgabe diesen Höchstwert auch innerhalb einer Nutzungszeit von 2 Jahren nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen Ohrstecker und ähnliche Erzeugnisse, die beim Ohrlochstechen oder Piercen bis zum Verheilen der Wunde im Körper verbleiben, bis auf ganz geringe Spuren (Nickelgehalt unter 0,05%) kein Nickel enthalten. Durch diese Vorschriften soll erreicht werden, dass Nickelallergien nicht entstehen und Personen, die empfindlich auf Nickel reagieren, vor Beeinträchtigung durch Kontakt mit nickelhaltigen Gegenständen geschützt werden.
Fazit: Für den sekundären Einsatz (nach- Epithelesierung/vollständige Ausheilung des Stichkanals) sind 316L, 316LVM und Implantatstahl hervorragend geeignet und nach den derzeitigen Richtlinien erlaubt. Das gilt nicht für den primären (Erst-)Einsatz."