slaine_12640046Hi
nein die finazamt macht so was nicht. Die staadt auch nicht. so was ist die Finazamt scheiss egal, haupt sache die steuer wird bezahlt.Also man muss die gestzen erst wichtig lernen vohr man so was schreibt. Laut Bundesweiten gesetzt muss man einen Frisuer meisterin sein zum sein eigien laden haben, oder man muss einen Ausnahme brief haben um Haarverlängerung zum anbieten, oder man muss im ein laden arbeiten wo ein Friseur Meister tätig ist.
Haaverlängerungen, ausnamhe flecht methoden, sind ein Friseur Handwerk.
Da gibts aber millionen wege Haarverlängerung zum anbieten können.
Im manche teil des landes kann man ein Prüfung machen beim HWK dann darf man haarverlängerung anbieten, obwohl das bundesweiten gesetzt sagt was anders. Man kann auch ein Afro shop aufmachen. Ein haar handler darf laut gesetzt 30 % vom die gelargerten haare anbringen zum test zwecks, usw usw.
Da gibts so vielen leute das bieten haarverlängerung an heute zum tag, die machen es im laden, oder schwarz zuhause. Schwarzarbeit ist keinen sache für die HWK sonst für den Zollamt.
Afroshop hat absolut recht wann sie sagt das du soll die kundin einen schrifftlichen angebot schicken um die Haarverlängerung zum verbesseren. Nur weil irgend einer friseur sagte das die haar qualität schlecht ist heisst schön lange nicht das es wahr ist. Wann man reklamiren möchte, egal wo, hat man 14 tagen das zum machen. Dein kundin muss zu dir kommen, es ist nicht dein problem wann sie so weit fahren muss. Mein tip nehm es nicht so ernst.
Gruss, claire