Hallo!!!
Hab vor zwei Wochen meinen Widerspruch auf den unverschämten MDK-Bericht bei der KK eingereicht. Die Sachbearbeiterin hat sich den durchgelesen und gemeint, sie müsse erstmal ihren Chef fragen ob ich überhaupt Einspruch erheben dürfte. Ja hallo???, gehts noch??? Nach ca. 30 Minuten kam sie wieder und sagte ich könne im Prinzip Einspruch einlegen aber der würde nicht viel bringen. Außer ich könnte noch Atteste hinzufügen, die meinen Einspruch untermauern. Auf meine Antwort, dass ich beim Antrag ja schon 3 Atteste beigelegt hätte meinte sie nur, die wären nicht mehr relevant. Super was??? Naja, da ich zwischenzeitlich eine Entzündung der Brustfalte hatte, bekam ich vom Hautarzt auch sofort ein Attest, dass er die Verkleinerung auch befürwortet. Und der Termin beim Orthopäden für die vom MDK geforderte Krankengymnastik stand ja auch noch aus. Der war super nett und vor allem super kompetent. Hab ihm den Kampf gegen die KK geschildert und er meinte, er würde mich erst untersuchen und mir dementsprechend auch helfen. Falls ich Verschleißerscheinungen hätte würde er mir sofort ein Attest zur BV schreiben da keine KG der Welt dies wieder Rückgängig machen würde. Falls nicht bekäme ich KG, Massagen und er würde auch eine Kur beantragen. Ich eine Woche später wieder zum Röntgen hin. Das Ergebnis hat mich dann doch umgehauen: Stark ausgeprägter Rundrücken ( und das hat die blöde Kuh vom MDK nicht gesehen?), Verschleiß der 3. Halswirbelsäule und Verschleiß der kompletten Brustwirbel. In 10-15 Jahren droht sogar eine Arbeitsunfähigkeit falls jetzt nix gegen die viel zu grosse Brust unternommen wird. Klasse was??? :-(
Er hat mir das auch alles in das Attest geschrieben. Trotdem meinte er, dass es immer noch sein kann dass der Einspruch abgelehnt wird. Man wisse nie welcher Volltrottel grad über meinen Fall entscheidet.
Heute war der MDK wieder bei meiner KK (kommt nur jeden Dienstag) und hat wohl meinen Fall wieder vor der Nase gehabt.
Jetzt sagte der Orthopäde mir noch, dass ich bei erneuter Absage keinen 2. Einspruch mehr einlegen könnte? Mir bleibt angeblich nur noch die Klage beim Sozialgericht? Hab doch schon im Forum mehrfach gelesen, dass einige beim 2. Einspruch die Zusage bekommen haben. Oder irre ich mich???
Naja, drückt mir mal die Daumen, dass ich nicht so weit gehen muß...
LG Sanni