rhosyn_12502944Aufklärung :FOU:
:roll:
Liebe Mariesusan, erlaube mir eine kurze Aufklärung auf diesem Gebiet, da mein erster Ehemann Arzt war : es geht um 2 Begriffe:
1- dürfen und 2- können.
1.) a). Den DR. -Titel erwirbt man wenn man eine Doktorarbeit schreibt und das vor eine Professorenkommission erfolgreich vorträgt. Dann darf man den TITEL " führen ". Da so eine Arbeit mehrere harte "geistige" Arbeitsjahre in Anspruch nimmt, verzichten viele junge Ärzte darauf, und gehen direkt zur "praktischen" Arbeit über. Er zeugt nur, das der Arzt die "intelektuelle" Fähigkeiten bewiesen hat, Fachliteratur zu recherchieren, Informationen zu sammeln, Untersuchungen und Beobachtungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen, Texte zu erfassen und dadurch einen "kleinen Beitrag" zu Vermehrung der medizinischen Kenntnissen beigetragen hat.
Praktizieren kann er selbstverständlich auch ohne den Titel, anhand seines DIPLOMS als ARZT.
b). Nach dem Studium geht jeder in seine Lieblingsrichtung, je nach persönlichen Fähigkeiten und Talente.
Handwerklich und praktisch begabte junge Ärtze orientieren sich zu einer CHIRURGISCHEN WEITERBILDUNG in einer Klinik oder in einem Krankenhaus. Nach so und so vielen durchgeführten OP-s ( zuerst unter Anleitung von erfahrenen Fachärzten - Professoren und Chefärzten, danach alleine ) und nach einem gewissen Zeitraum, erwirbt dieser Arzt die Zusatzbezeichnung " ARZT für CHIRURGIE ". Macht man in dieser vorgeschrieben Zeit so und so viele Plastische Operationen, erwirbt der Arzt die Zusatzbezeichnung " ARZT für PLATISCHE CHIRURGIE ". ( Ähnlich wie "AUGENARZT ", "HNO- ARZT" , "FRAUENARZT " etc.)
Macht man noch mehr OP-s in einem noch längeren Zeitraum, erwirbt man die Zusatzbezeichnung " FACHARZT für CHIRURGIE" bzw . " FA für PLASTISCHE CHIRURGIE " ähnlich wie " FACHARZT für AUGENHEILKUNDE " oder FACHART für HNO , etc.
Diese Zusatzbezeichnungen werden von einer Kommission der ÄRZTEKAMMER erteilt anhand der nachgewiesenen OP-s :
Protokolle, Röntgenaufnahmen, Fotos und den Zeugnissen der Professoren und Chefärzte.
Mit beiden Bezeichnungen kann man eine FACHPRAXIS oder
FACHKLINIK für ÄSTHETISCHE CHIRURGIE eröffnen und führen.
c). ZULASSUNG bedeutet das man mit den gesetzlichen
Krankenkassen einen Vertrag abschließt, die den Arzt berechtigt die MEDIZINISCHEN LEISTUNGEN direkt mit der Kasse abzurechnen.
Da ÄSTHETISCHE LEISTUNGEN von der gesetzlichen Krankenkassen eh nicht bezahlt werden, lohnt es sich nicht für SCHÖNHEITSCHIRURGEN eine Zulassung zu beantragen.
2. Das " KÖNNEN " kommt nach dem " DÜRFEN " und ist
persönlichkeitsgebunden. Es gibt hochbegabte,
talentierte, fähige, fleißige, und tüchtige Ärzte und welche die es weniger sind. Und das unter Professoren, Spezialisten, Fachärzten und Ärzten.
3. PETR BOLAZKY hat im Ärztekreis eine sehr gute REPUTATION und ist HOCHGESCHÄTZT.
Von der " QUALITÄT " liegt er in der Bundersrepublik unter den BESTEN FÜNF plastischen Chirurgen.
Von der ANZAHL der durchgefühten OPERATIONEN im Jahr
liegt er auf PLATZ VIER.
4. Ich habe gehört von den Kollegen meines Ex- Mannes,
das er nach 10 Jahre Praxis in Gelsenkirchen, jetzt eine
beneidenswerte LUXUS - KLINIK im Zentrum von ESSEN
betreibt. Er soll im besten Schaffensalter sein und in den nächsten 3-5 Jahren wird wird er zu NUMMER EINS oder ZWEI in Deutschland werden.
Seine neue Klinik habe ich noch nicht besucht, aber es juckt mich es zu tun....
Alles Gute, Lucy