In Antwort auf dima_12259930

Okay es kann sein das manche finde es nervig das Lady immer drübe den Deutsche gesetzte schreibt..Aber das sind die Gesetze hier. Also um legal Haarverlängerung zum anbietet braucht man halt ein eintragung in die HWK. Es ist so, also ein fakt. Wer nicht eingetragen ist geht gegan den gestezte und macht sich straffbar. Und die straffe wann mann erwischt wurde sind seemlich hoch...bis zum 50,000 euro. Es geht nicht um wer es besser machen kann, die mit oder ohne die eintragung es geht um das gesetzt. Glaubes mir ich finde es auch nicht schön das die machen es so verdammt schwer hier im DE zum arbeiten aber mann soll doch nach denken, wann einer was um die ecke macht, unter den tisch..sind diese leute zum vertrauen?
Velleicht ist das nur eine moralische frage, aber man ich möchte einfach mein arbeit machen mit eine gute gewissen. Wann du und andere es so machen kann dann viel glück. Braucht nur einer person das euch anzeigt dann ist der spass vorbei. Neulich hat den zentrale verband des HWK alle HWKs im Deutschland gemahnt das die zu grosszugig waren mkit den austeilung vom ausnahme papier wann es um HV geht. Jetzt ist es eindeutig man MUSS ein Friseur meister title haben, oder ein ausnahme papier haben. Um die ausnahme zum bekommen muss man uber 42 jahre alt und sich beschäftigt habe in dei friseur branche für mindst 4 jahre.
C.
Ja das stimmt
schon mit dem gesetzt. aber jeder der nicht selbständig ist in der branche und auch nicht eingetragen ist bei der handwerkskammer macht sich strafbar ....aber das muss jeder für sich selbst entscheiden .....sehr viele die ihren meister gemacht haben und die sich dann auch selbständig gemacht haben sind deswegen nicht besser in ihrer arbeit die sie leisten.
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