Soweit ich weiß ab 500g
Hallo Tiggerin!
Also ich habe gehört bzw. gelesen, dass es ab einer Menge von 500g pro Seite als medizinisch idiziert erachtet wird. Aber dass es nicht so ist, zeigt dir ja schon der Beitrag von Anja.
Und ich bin auch ein lebendes Beispiel dafür, dass es nicht darauf ankommt. MIr wurden auf der einen Seite 275g und auf der anderen Seite 290g entnommen. Und die Kasse hat es trotzdem gezahlt. Bei mir lag wohl ein jugendlicher Riesenwuchs vor, was als medizinische Indikation reicht, so dass es als "Krankheit" angesehen wird.
Ist halt unterschiedlich wonach der MdK geht. Einfach Probieren mit allen möglichen Attesten.
Wünsche dir viel Glück und drücke die Daumen.
Bye sagt Cari.