Eine Kostenübernahme für die Brustverkleinerung durch die Krankenkasse wird in der Regel dann erfolgen, wenn neben den oben beschriebenen Faktoren eindeutige Symptome der Makromastie bestehen. Dazu gehören:
BH- Einschnürungen an den SchulternStatische Beschwerden in Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule, die vom Orthopäden therapiert werdenMazeration und ggf. Pilzinfektionen in der Unterbrustfalte werden vom Dermatologen behandelt.Generell gilt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Erkrankungen und Fehlbildungen, aber nicht für kosmetische Eingriffe! Die Diagnose Makromastie (krankhaft zu groß angelegte Brust) zählt zu den Fehlbildungen der weiblichen Brust. Die extreme Form wird Gigantomastie genannt. Die Entscheidung ab wann von einer Makromastie zu sprechen ist liegt im Ermessensspielraum der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
KURZ GESAGT: Geh zum Arzt!!!