Alveo...
stärkt das Immunsystem u.s.w. Du hast mit Deiner schönen Werbung sicher recht. Ist Dir aber klar, daß Du mit solchen "Heilaussagen" Dein Produkt und Dein Geschäft gefährdest??? Hast Du ein Nahrungs(ergänzungs)mittel, welches keine heilende Wirkung haben darf, oder hast Du ein Arzneimittel? Zweites darf nur in Apotheken verkauft werden.
Ich weiss wovon ich spreche, ich arbeite im gleichen Sektor (Gesundheit aus der Natur) und will Dir einfach ein paar Dinge ersparen, welche wir hinter uns haben.
Hier, zu Deiner Info, ein kleiner Auszug aus dem deutschen Lebensmittelgesetz:
Nach 17 des Lebensmittelgesetzes darf Lebensmitteln nicht der Anschein von Arzneimitteln gegeben werden.
Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerblich in den Verkehr zu bringen, oder mit irreführender Darstellung oder sonstigen Aussagen zu werben.
Unzulässige krankheitsbezogene Werbung. 18 Nr. 1 LMPG
Nr. 1 Aussagen, die sich auf die Beseitigung,Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen
Nr. 2 ärztliche Empfehlungen oder Gutachten
Nr. 3 Krankengeschichten
Nr. 4 Äußerungen Dritter mit Krankheitsbezug
Nr. 5 Darstellungen von Angehörigen der Heilberufe
Nr. 6 Angstgefühle hervorrufen
Nr. 7 Anleitungsschriften
Der Begriff "Krankheit" wird weit ausgelegt.
Hierunter fällt jede (auch nur geringfügige oder vorübergehende) Störung des gesundheitlichen Wohlbefindens und der normalen Funktion des Körpers. Unter dem Begriff Krankheit fallen auch Mangelerscheinungen wie Vitaminmangel und Funktionsanomalien wie die Fettsucht. Krankheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln sind laut $ 18 des Lebensmittelgesetzes unzulässig.
Des gleichen gilt für Krankheitssymptome wie Husten und Kopfschmerzen.
Richtlinie 2000/13/EG
Art. 2: Die Etikettierung und die Art und Weise, in der sie erfolgt, dürfen nicht (...)
b) (...) einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen.
Richtlinie des Rates 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (vom 20. März 2000; ABI. Nr. L 109/29)
Gib das am Besten auch an Deine KollegInnen weiter, falls die genauso arbeiten wie Du.
Alles Gute und weiterhin viel Erfolg
Cunnerla